Vereinbarung über kirchlichen Dienst an Polizeibeamten (Polizeiseelsorge) im Saarland Vom 25. Oktober 1978
Die Bemühungen der Kirchen, freiwillige Arbeitsgemeinschaften zu bilden, die außerhalb der Dienstzeit zusammentreten, werden vom Land unterstützt. Abschnitt III
§ 7 PolSeelsVbg SL
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