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Vorrangige Aufgaben der Bereitschaftspolizei sind
die Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Abs. 3, 91 Abs. 2 und 115 f GG,
die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Abs. 3 und 91 Abs. 2 GG und
die Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes.