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Die Dienstzeit in den Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei sollte 3 Jahre betragen. Durch einsatzbezogenes Training soll ein hoher Einsatzwert der Einsatzeinheiten gewährleistet werden.
Bei Verwendung von Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei im polizeilichen Einzeldienst stellt das Land sicher, dass aus aktuellem Anlass diese Kräfte kurzfristig als geschlossene Einheit unter einheitlicher Führung zur Verfügung stehen.
Beamtinnen und Beamte im 1. Ausbildungsjahr sollen nicht zu Einsätzen herangezogen werden.