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Das Land unterhält innerhalb seiner Polizei eine organisatorisch selbstständige Bereitschaftspolizei. Unterkünfte und Ausbildungsstätten für die Bereitschaftspolizei werden vom Land bedarfsgerecht vorgehalten.
Grundlagen für die Berechnung der Stärke der Bereitschaftspolizei sind
das unter Berücksichtigung möglicher Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Abs. 3, 91 Abs. 2 und 115 f GG zu bestimmende Sicherheitsbedürfnis,
das Sicherheitsbedürfnis des Landes, insbesondere im Hinblick auf die Kriminalitätsentwicklung und die Entwicklung langfristig andauernder Konfliktfelder und
der Nachwuchsbedarf für die Polizei des Landes.
Für die organisatorische Gliederung und Stärke gilt der „Organisations- und Gliederungsplan für die Bereitschaftspolizeien der Länder“. Die Bereitschaftspolizei des Landes gliedert sich hiernach in folgende (vom Bund auszustattende) Organisationseinheiten: 1 Führungsgruppe BPH 2 Zugtrupps 6 Gruppen 1 BFE 1 reduzierte TEE (23 PVB)