Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Polizeikräfte von Rheinland-Pfalz und dem Saarland Vom 22. November/18. Dezember 1973
Von dieser Verwaltungsvereinbarung erhält jeder Vertragspartner eine Ausfertigung. Einzelheiten zur Ausfüllung dieser Vereinbarung werden unverzüglich zwischen den beteiligten Ministerien geregelt.
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