PrHaushStatG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 PrHaushStatGGesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte § 3§ 5 Die Erteilung der Auskunft durch die Haushalte zu den Erhebungen nach § 1 ist freiwillig. § 3§ 5