§ 22 LHeimGSSaarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung (Saarländisches Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz) Vom 6. Mai 2009
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 Abs. 1 SLStatGGesetz Nr. 1249 - Saarländisches Landesstatistikgesetz (SLStatG) Vom 24. Oktober 1989
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 13 WoStatGGesetz über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 KoStrukStatGGesetz über Kostenstrukturstatistik
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.