Gesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
Die staatliche Finanzhilfe ist zur Sicherung der Bezüge und der Altersversorgung der Lehrkräfte sowie der unterrichtlichen Leistungsfähigkeit der Schule zu verwenden.
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