Gesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
Schulen in freier Trägerschaft, denen keine staatliche Finanzhilfe gewährt wird, können auf Antrag Zuschüsse nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes erhalten, wenn sie auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten.
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