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Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, soweit Aufgaben keiner anderen Behörde zugewiesen sind.
Zuständige Behörde für Erstellung und Implementierung der Marktüberwachungsstrategie ist das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz.
Die Zentralstelle der Länder (ZLS) ist die Befugnis erteilende Behörde im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes.