Maßnahmen zur Marktüberwachung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Verordnung zum Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes, der Marktüberwachung und Sicherstellung der Produktkonformität im Saarland (ProdMÜSPVOSaar) Vom 16. Dezember 2021
Zuständige Marktüberwachungsbehörde für sämtliche zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erforderlichen Maßnahmen ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
§ 3 ProdMÜSPVOSaar
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