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Die Hochschule entscheidet über Widersprüche gegen die von ihr nach dieser Verordnung getroffenen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Entscheidungen. Abweichend hiervon entscheidet das Ministerium für Bildung und Kultur über Widersprüche der Professorinnen und Professoren der Hochschule für Musik Saar und der Hochschule der Bildenden Künste Saar.