§ 35 Abs. 1 Nr. 7 ProstSchGGesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung,
§ 34 Abs. 2 ProstSchGGesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Nach diesem Gesetz erhobene personenbezogene Daten dürfen nur für die Überwachung der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionstätigkeit…
§ 20 Abs. 1 ProstSchGGesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn der…
§ 2 Abs. 6 ProstSchGGesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden…
§ 16 Abs. 3 ProstSchGGesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Vor jeder einzelnen Prostitutionsveranstaltung hat der Betreiber ein Veranstaltungskonzept zu erstellen, das die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen…