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Hilfsmerkmale sind:
die Behördenbezeichnung und Anschrift der nach § 8 Absatz 1 Satz 2 auskunftspflichtigen Behörde und
der Name sowie die Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift der zuständigen Behörden.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Name, Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.