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Die Kosten für die Aufsicht über die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände tragen die Sparkassen- und Giroverbände durch Entrichtung einer Kostenumlage.
Die Kosten für die Aufsicht über die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände trägt der Sparkassen- und Giroverband. Die entsprechende Kostenumlage wird…
Die Kostenumlage wird je zur Hälfte vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband getragen. Die Kosten…
Die Sparkassenaufsicht setzt die Kostenumlage jährlich nachträglich fest.
Der Gesamtbetrag der Kostenumlage beträgt zwei Zehntel der jährlichen Gesamtkosten der Sparkassenaufsicht.
Die Sparkassen und die Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen unterliegen der Aufsicht des Landes.
Die Kosten für die Versicherungsaufsicht nach § 1 und § 3 tragen die beaufsichtigten Einrichtungen. Das Nähere über die Erhebung der Gebühren bestimmt das für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.