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Die Kostenumlage wird je zur Hälfte vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband getragen. Die Kosten für die Beauftragung externer Stellen werden einzelfallbezogen abgerechnet.
Die Kosten für die Aufsicht über die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände tragen die Sparkassen- und Giroverbände durch Entrichtung einer…
Die Kosten für die Aufsicht über die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände trägt der Sparkassen- und Giroverband. Die entsprechende Kostenumlage wird…
Die Sparkassenaufsicht setzt die Kostenumlage jährlich nachträglich fest.
Der Gesamtbetrag der Kostenumlage beträgt zwei Zehntel der jährlichen Gesamtkosten der Sparkassenaufsicht.
Die in § 3 Absatz 2 und 3 genannten beteiligten Organisationen tragen die Kosten für die von ihnen bestellten Mitglieder und Stellvertretungen. Die nach Abzug…
Die in § 3 Absatz 2 bis 3 genannten beteiligten Organisationen tragen die Kosten für die von ihnen bestellten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.