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Diese Verordnung tritt am 7. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Festlegung von Einzugsgebieten für die psychiatrische Krankenhausversorgung vom 22. Dezember 2014 (SächsGVBl. 2015 S. 154), die durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 673) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 26. März 2025 Die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping
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