§ 46 Abs. 2 PsychThApprOPrüfungstermine
Der konkrete Termin für die jeweilige Prüfungskandidatin oder den jeweiligen Prüfungskandidaten wird von der nach § 20 zuständigen Stelle in Absprache mit der…
§ 28 Nr. 1 PsychThApprOBestehen der psychotherapeutischen Prüfung
die mündlich-praktische Fallprüfung bestanden worden ist und
§ 21 Abs. 3 PsychThApprOAntrag auf Zulassung
Der Antrag muss der zuständigen Stelle in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai zugegangen sein. Er kann…
Anlage 4 PsychThApprO(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlich-praktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 477)