§ 39 PsychThApprO
Durchführung
(1)
Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
(2)
Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.
Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.