PVÜG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 5 PVÜGGesetz zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts Art 4Art 6 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Art 4Art 6