Art 6 PVÜG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
1.
die Pariser Fassung der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst nach ihrem Artikel 28 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt,
2.
das revidierte Welturheberrechtsabkommen nach seinem Artikel IX und die Zusatzprotokolle 1 und 2 zu diesem Abkommen jeweils nach ihrer Ziffer 2 Buchstabe b für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten,