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Der Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
Prüfmittelauswahl und Prüfplanung,
Erstellen von Prüfplänen und Prüfanweisungen,
Planen einzelner Prüfvorgänge und Erstellen von Prüfunterlagen,
Der Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ nach § 12 Nummer 1 umfasst eine schriftliche Prüfung nach § 22.
„Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.