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Im Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, technische Dokumente auszuwerten und dabei Qualitätsnormen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
Verstehen produktionsbegleitender Dokumente,
Analysieren geometrischer Produktspezifikationen,
Erkennen und Berücksichtigen funktionsbedingter Zusammenhänge,
Anwenden von Qualitätsnormen,
Interpretieren von Werkstoffangaben.
Lesen, Verstehen und Auswerten technischer Dokumentationen,
Analysieren von Arbeitsaufträgen und Interpretieren technischer Dokumente,
„Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“,
Der Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ nach § 12 Nummer 1 umfasst eine schriftliche Prüfung nach § 22.
im Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ in beiden schriftlichen Situationsaufgaben – auch unter Berücksichtigung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.