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Im Prüfungsbereich „Planen von Prüfprozessen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Prüfprozesse zu planen und vorzubereiten. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
Planen von Prüfabläufen und Bemusterungen,
Auswählen von Prüfmitteln und Messstrategien,
Erstellen von Prüfanweisungen,
Einrichten von Prüfplätzen,
Unterweisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Planen einzelner Prüfvorgänge und Erstellen von Prüfunterlagen,
Prüfmittelauswahl und Prüfplanung,
Erstellen von Prüfplänen und Prüfanweisungen,
Erstellen von Messprogrammen,
Optimieren von Prüfplänen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.