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Sind mindestens zwei Aufsichtsarbeiten mit ,,mangelhaft" oder ,,ungenügend" bewertet worden, so ist der Prüfling von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Aufstiegsprüfung nicht bestanden.
Die zu prüfende Person ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wenn beide Aufsichtsarbeiten den Anforderungen nicht genügen; gleiches gilt, wenn in…
Die Aufsichtsarbeiten sind nicht bestanden, wenn eine Aufsichtsarbeit mit ,,mangelhaft“ und eine mit „ausreichend“ bewertet wurde, wenn beide Aufsichtsarbeiten…
Sind drei oder mehr schriftliche Arbeiten eines Prüflings mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet worden, ist er von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen…
Sind mindestens zwei schriftliche Prüfungsaufgaben mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet worden, so ist die Beamtin oder der Beamte von der mündlichen…
Wurde mehr als eine schriftliche Prüfungsarbeit mit ,,mangelhaft" oder wurde eine schriftliche Prüfungsarbeit mit ,,ungenügend" bewertet, ist eine…
Die mündliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn a) eine Note ,,ungenügend" oder b) der Durchschnitt der Noten schlechter als ,,ausreichend" ist oder c) zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.