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Sind drei oder mehr schriftliche Arbeiten eines Prüflings mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet worden, ist er von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Prüfung nicht bestanden.
Sind mindestens zwei schriftliche Prüfungsaufgaben mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet worden, so ist die Beamtin oder der Beamte von der mündlichen…
Sind mindestens zwei Aufsichtsarbeiten mit ,,mangelhaft" oder ,,ungenügend" bewertet worden, so ist der Prüfling von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und…
Die mündliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn a) eine Note ,,ungenügend" oder b) der Durchschnitt der Noten schlechter als ,,ausreichend" ist oder c) zwei…
Erscheint eine zu prüfende Person ohne ausreichende Entschuldigung nicht zur mündlichen Prüfung oder tritt sie ohne Genehmigung zurück, so gilt die Prüfung als…
An der mündlichen Abschluss- und Umschulungsprüfung dürfen Prüflinge nicht teilnehmen, deren Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend” oder in…
An der mündlichen Prüfung darf nicht teilnehmen, wessen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit "ungenügend" oder in drei Prüfungsfächern mit "mangelhaft"…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.