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Über den Verlauf der praktischen Prüfung und über die Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung händigt der Vorsitz des Prüfungsausschusses ein Prüfungszeugnis aus. Das Prüfungszeugnis enthält a) die Personalien der zu prüfenden Person, b) die Bezeichnung der Aufstiegsprüfung „Aufstiegsprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes nach § 8 der Verordnung über den Qualifizierungsaufstieg in die Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen“, c) das Gesamtergebnis der Prüfung, d) das Datum des Bestehens der Prüfung, e) die Unterschrift des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses und f) das Siegel des Landesprüfungsamtes.
Über das Nichtbestehen der Prüfung erlässt das Landesprüfungsamt einen Bescheid.
Eine Durchschrift des Zeugnisses oder der Mitteilung über das Nichtbestehen sowie eine Durchschrift der Niederschrift ist der Stammdienststelle zur Aufnahme in die Personalakten zu übersenden.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern…
Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit den sonstigen Prüfungsvorgängen und den Personalakten der…
Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit den sonstigen Prüfungsvorgängen und den Personalakten der…
Über den Verlauf der mündlichen Prüfung, einer Ergänzungsprüfung und über die Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.…
Die Niederschrift wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit den sonstigen Prüfungsvorgängen und den…
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.