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Ziel der modularen Qualifizierung und der Qualifizierung durch ein Masterstudium ist es, die für die zukünftige Amtsausübung in der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Die zugelassenen Beamtinnen und Beamten sollen die in der bisherigen Ausbildung und in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen weiterentwickeln, damit sie den Anforderungen des höheren Amtes gerecht werden können.
Die modulare Qualifizierung soll berufsbegleitend erfolgen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Rechnung tragen. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.
Ziel der modularen Qualifizierung und der Qualifizierung durch ein Masterstudium ist es, die für die zukünftige Amtsausübung der Ämtergruppe der Laufbahngruppe…
Ziel der modularen Qualifizierung ist es, die für die künftige Amtsausübung in der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes in der Laufbahngruppe 2 der…
Diese Verordnung regelt die berufliche Entwicklung aus der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie des Vollzugs- und…
Ziel der Qualifizierung ist es, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die zukünftige Amtsausübung in der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der…
Die Qualifizierung muss geeignet sein, in Verbindung mit den bisher erworbenen Qualifikationen und den bisherigen beruflichen Tätigkeiten zu einer erfolgreichen…
Die Laufbahnprüfung dient der Feststellung, ob die oder der Studierende das Ausbildungsziel nach § 6 Absatz 1 erreicht hat und ihr oder ihm damit nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.