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Zur Vorbereitung der Beratungen der Ministerkonferenz wird ein Hauptausschuss gebildet. Die Ministerkonferenz kann ihm weitere Aufgaben übertragen.
Der Hauptausschuss besteht aus den für die Raumordnung und Landesplanung fachlich zuständigen leitenden Beamten (Abteilungsleiter) in dem für die Raumordnung zuständigen Bundesministerium und in den obersten Landesplanungsbehörden der Länder.
Der Vorsitzende des Hauptausschusses und sein Stellvertreter werden von der Ministerkonferenz aus den Mitgliedern des Hauptausschusses auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.