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Das Versorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
Altersrente;
Berufsunfähigkeitsrente;
Hinterbliebenenrente;
Erstattung von Beiträgen;
Übertragung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger;
Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, deren Rentenanspruch durch Wiederverheiratung erlischt;
Kapitalabfindung für Mitglieder, deren Rentenanspruch den in der Satzung bestimmten monatlichen Mindestbetrag nicht erreicht.
Die Satzung kann Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen und ein Sterbegeld vorsehen.
Altersrente,
Altersrente;
Altersrente;
Altersrente,
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten nach Maßgabe der Satzung folgende Leistungen:
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.