Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Bestimmung der Referenzhaushalte werden die nach dem Ausschluss von Haushalten nach § 3 verbleibenden Haushalte je Haushaltstyp nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 nach ihrem Nettoeinkommen aufsteigend gereiht. Als Referenzhaushalte werden berücksichtigt:
von den Einpersonenhaushalten die unteren 15 Prozent der Haushalte und
von den Familienhaushalten jeweils die unteren 20 Prozent der Haushalte.
Die Referenzhaushalte eines Haushaltstyps bilden jeweils eine Referenzgruppe.
Für die Ermittlung der Regelbedarfsstufen beauftragt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Statistische Bundesamt mit Sonderauswertungen, die auf…
„Referenzwert-Familie“ eine Gruppe von Referenzwerten, die von demselben Administrator bereitgestellt und aus Eingabedaten derselben Art bestimmt wird und…
Bei der Referenzbevölkerung handelt es sich um alle in privaten Haushalten lebenden Personen ab 15 Jahren, deren üblicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der…
Zur Ermittlung pauschalierter Bedarfe für bedarfsabhängige und existenzsichernde bundesgesetzliche Leistungen werden entsprechend § 28 Absatz 1 bis 3 des…
Um die Lage von Haushalten und Personen zu beurteilen, muss das Einkommen erfasst und die Mindesthöhe der für die angemessene Teilhabe an der Gesellschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.