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Von den Verbrauchsausgaben der Referenzgruppen der Familienhaushalte nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden bei Kindern und Jugendlichen folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen aus den Sonderauswertungen für Familienhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 als regelbedarfsrelevant berücksichtigt:
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres: Abteilung 1 und 2 (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren)90,52 EuroAbteilung 3 (Bekleidung und Schuhe)44,15 EuroAbteilung 4 (Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung)8,63 EuroAbteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung)15,83 EuroAbteilung 6 (Gesundheitspflege)8,06 EuroAbteilung 7 (Verkehr)25,39 EuroAbteilung 8 (Post und Telekommunikation)24,14 EuroAbteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur)44,16 EuroAbteilung 10 (Bildungswesen)1,49 EuroAbteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen)3,11 EuroAbteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen)10,37 Euro
Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: Abteilung 1 und 2 (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren)118,02 EuroAbteilung 3 (Bekleidung und Schuhe)36,49 EuroAbteilung 4 (Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung)13,90 EuroAbteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung)12,89 EuroAbteilung 6 (Gesundheitspflege)7,94 EuroAbteilung 7 (Verkehr)23,99 EuroAbteilung 8 (Post und Telekommunikation)26,10 EuroAbteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur)43,13 EuroAbteilung 10 (Bildungswesen)1,56 EuroAbteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen)6,81 EuroAbteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen)10,34 Euro
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Abteilung 1 und 2 (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren)160,38 EuroAbteilung 3 (Bekleidung und Schuhe)43,38 EuroAbteilung 4 (Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung)19,73 EuroAbteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung)16,59 EuroAbteilung 6 (Gesundheitspflege)10,73 EuroAbteilung 7 (Verkehr)22,92 EuroAbteilung 8 (Post und Telekommunikation)26,05 EuroAbteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur)38,19 EuroAbteilung 10 (Bildungswesen)0,64 EuroAbteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen)10,26 EuroAbteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen)14,60 Euro
Die Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben, die im Familienhaushalt Kindern und Jugendlichen zugerechnet werden, beträgt
nach Absatz 1 Nummer 1 für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 275,85 Euro,
nach Absatz 1 Nummer 2 für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 301,17 Euro und
nach Absatz 1 Nummer 3 für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 363,47 Euro.
Die Summen der sich nach Absatz 4 ergebenden regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte sind Grundlage für die Prüfung der…
Als Regelbedarf wird bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 6, vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14.…
Regelbedarfsstufe 1: Für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt.…
Sind minderjährige Leistungsberechtigte in einer anderen Familie, insbesondere in einer Pflegefamilie, oder bei anderen Personen als bei ihren Eltern oder einem…
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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