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Die Höhe der Prämie richtet sich nach der festgestellten Produktionskapazität der einzelnen zur Rodung beantragten Rebfläche. Die Produktionskapazität ergibt sich aus dem durchschnittlichen Hektarertrag des Betriebs und der individuellen Produktionsleistung der einzelnen zur Rodung beantragten Rebfläche. Der durchschnittliche Hektarertrag des Betriebs wird aus den Hektarerträgen der fünf Weinjahre gebildet, die dem Weinjahr der Antragstellung vorausgehen; zu dessen Berechnung werden der höchste und der niedrigste Hektarertrag gestrichen und die Hektarerträge der verbleibenden drei Weinjahre zusammengerechnet und durch drei geteilt. Bei der Feststellung der individuellen Produktionsleistung der einzelnen zur Rodung beantragten Rebfläche sind das Alter und der Zustand der Rebanlage sowie der Anteil der Fehlstöcke zu berücksichtigen.
Die Prämie beträgt für jede prämienfähige und gerodete Rebfläche von mindestens zehn Ar: bei einer festgestellten Produktionskapazität je Hektar Euro je Hektar von bis zu 20 hl 1.450 von mehr als 20 hl bis zu 30 hl 3.400 von mehr als 30 hl bis zu 40 hl 4.200 von mehr als 40 hl bis zu 50 hl 4.600 von mehr als 50 hl bis zu 90 hl 6.300 von mehr als 90 hl bis zu 130 hl 8.600 von mehr als 130 hl bis zu 160 hl 11.100 von mehr als 160 hl 12.300
Bei Flächen von höchstens 25 Ar darf abweichend von Absatz 2 der Höchstbetrag der Prämie je Hektar 4.300 Euro nicht übersteigen, wenn es sich bei diesen Flächen um die gesamte Weinbaufläche des Betriebs handelt.