§ 1 Abs. 1 USGGesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden
Dieses Gesetz gilt für Reservistendienst Leistende. Reservistendienst Leistende sind Personen, die Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes…
§ 1 Abs. 1 Nr. 6 SLVVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
frühere Soldaten, die als Reservisten zum Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz herangezogen werden, und
§ 1 Nr. 1 EinsatzWVGGesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
Soldatinnen und Soldaten,
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BLBVVerordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente
Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten,
§ 3 Abs. 5 Nr. 1 SGleiGSoldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
der Statusgruppe der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,