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Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
mit dem Ablauf der Zeit, für welche das Reservewehrdienstverhältnis begründet worden ist,
durch Umwandlung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit, eines Soldaten auf Zeit, einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten,
im Spannungs- und Verteidigungsfall durch Heranziehung oder Einberufung zu einem unbefristeten Wehrdienst,
durch den Verlust der Rechtsstellung einer Soldatin oder eines Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis entsprechend § 48 des Soldatengesetzes oder
Das Dienstverhältnis endet ferner durch
Das Dienstverhältnis endet ferner durch
im Falle einer Wehrübung, deren Endzeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist, durch Ablauf der für den Wehrdienst festgesetzten Zeit, es sei denn, der…
durch Entlassung entsprechend § 75 oder
Das Wehrdienstverhältnis besonderer Art ist zu beenden
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.