Gesetz Nr. 697 über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten Vom 24. November 1959
Als staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr wird die Saarländische Rettungsmedaille gestiftet.
§ 1 RettAnerkG SL
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