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Über die Verleihung und Aberkennung der Rettungsmedaille, die Erteilung einer öffentlichen Belobigung und die Gewährung einer Geldbelohnung entscheidet namens der Landesregierung das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport.
Über die Verleihung einer Rettungsmedaille und über die Erteilung einer öffentlichen Belobigung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Verleihung der Rettungsmedaille und die Erteilung der öffentlichen Belobigung werden im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.