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Vorschläge für die staatliche Anerkennung von Rettungstaten werden von der Bezirksregierung unterbreitet, in deren Bezirk der Retter / die Retterin seinen / ihren Wohnsitz hat oder in deren Bezirk die Rettungstat durchgeführt worden ist, wenn der Retter / die Retterin seinen / ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen hat.
Die Bezirksregierung nimmt keine Ermittlungen auf, wenn zu dem Zeitpunkt, da sie Kenntnis von der möglichen Rettungstat erhält, die Rettungstat mehr als zwei Jahre zurückliegt.
Die Verleihung der Rettungsmedaille wird im Ministerialblatt, das Aussprechen einer öffentlichen Belobigung im Amtsblatt der zuständigen Bezirksregierung bekanntgemacht.
Als staatliche Anerkennung für die Rettung bzw. versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder für die Abwendung einer gemeinen Gefahr (Rettungstat)…
Ist für die Rettungstat aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes eine staatliche Anerkennung bereits durch Erteilung einer…
Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens die Rettungstat unternommen haben.
Die Anerkennung der gemeinsamen Werkfeuerwehr von Betrieben oder Einrichtungen, die nicht werkfeuerwehrpflichtig sind, erfolgt durch die Bezirksregierung…
Ist die Rettung unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr ausgeführt worden oder ist die Rettungstat trotz opferbereiten…
Die Verleihung der Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 30. März 2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.