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Die für den Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge müssen den maßgeblichen DIN EN-Normen in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport.
Die in den Richtlinien zur Sicherstellung der Hygiene angeordneten allgemeinen Hygienemaßnahmen sind zu befolgen. Beim Transport von Infektionskranken darf das Fahrzeug erst nach Abnahme durch den Hygienebeauftragten oder die Hygienebeauftragte zum Wiedereinsatz zugelassen werden.