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Die Genehmigung wird dem Unternehmer oder der Unternehmerin für seine oder ihre Person (natürliche oder juristische Person) und für die Ausübung von Krankentransport im Betriebsbereich erteilt. Die Genehmigung umfasst die Art der einzelnen Krankenkraftwagen unter Angabe ihrer amtlichen Kennzeichen.
Betriebsbereich des Krankenkraftwagens im Sinne dieses Gesetzes ist das Saarland.