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Genehmigungsbehörden sind die Landkreise und im Regionalverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken. Sie erfüllen die Aufgabe als staatliche Aufgabe (Auftragsangelegenheit). Den Landkreisen bleibt das Recht vorbehalten, eine Zusammenfassung von Genehmigungsbereichen nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit zu vereinbaren. Örtlich zuständig ist die Genehmigungsbehörde, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat; hat das Unternehmen seinen Sitz außerhalb des Landes, ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zuständig.