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Der Rettungsdienst ist eine den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken übertragene staatliche Aufgabe. Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken bilden einen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Die Aufsicht führt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen sind eine Aufgabe des Landes, die dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport obliegt. Ihre Durchführung kann ganz oder teilweise Dritten übertragen werden.