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Die Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst ist eine Aufgabe des Landes. Vereinbarungen, die Auswirkungen auf das Einsatzgebiet und das Einsatzpotenzial des bodengebundenen Rettungsdienstes im Saarland haben, erfolgen unter Beteiligung des Trägers des Rettungsdienstes.
Im Ausland zum Straßenverkehr zugelassene Rettungsmittel stehen im grenzüberschreitenden Einsatz im Inland zum Straßenverkehr zugelassenen Rettungsmitteln gleich.