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Die Prüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling nach seinen Kenntnissen die zur Führung eines Unternehmens des Krankentransports erforderliche fachliche Eignung besitzt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung ist unter Aufsicht abzulegen. Sie dient der Feststellung, ob der Prüfling fähig ist, Fragen aus den Sachgebieten, die in der Anlage aufgeführt sind, in beschränkter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln zu beantworten. Das Antwort-Wahl-Verfahren darf im schriftlichen Prüfungsteil nicht überwiegen. Das Prüfungsgespräch dient der Feststellung, ob der Prüfling fähig ist, Fragestellungen auch mit Verständnis für die wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge zu erfassen und zu lösen.
Der Umfang der Prüfung ist nach der Dauer sowie nach dem Inhalt und Schwierigkeitsgrad des Prüfungsstoffes so zu bemessen, dass der Prüfungsausschuss die fachliche Eignung des Prüflings im Sinne des Absatzes 1 mit hinreichender Sicherheit feststellen kann.
Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, die auch in elektronischer Form erfolgen kann. Dem Prüfling wird über das Ergebnis eine Bescheinigung erteilt. Die Prüfung kann nach vom Prüfungsausschuss zu bestimmenden angemessenen Fristen zweimal wiederholt werden.
Einzelheiten der Durchführung der Prüfung und der Bewertung der Prüfungsleistungen regelt die Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfungsordnung.