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Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens die Rettungstat unternommen haben.
Hat eine Person im ursächlichen Zusammenhang mit der Rettungstat ihr Leben verloren, kann ihr nach ihrem Tod die Rettungsmedaille verliehen werden.
Die Rettungsmedaille kann wiederholt an dieselbe Person verliehen werden.
Ein Anspruch auf die Verleihung der Rettungsmedaille besteht nicht.
Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit…
Die Rettungsmedaille geht in das Eigentum der beliehenen Person über.
Als staatliche Anerkennung für die Rettung bzw. versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder für die Abwendung einer gemeinen Gefahr (Rettungstat)…
Erweist sich eine mit der Rettungsmedaille ausgezeichnete Person durch ihr späteres Verhalten, insbesondere durch Begehung einer entehrenden Straftat, der…
Die Entscheidung über die Aberkennung zum Tragen der Rettungsmedaille ist dem Betreffenden zuzustellen.
Die Aushändigung der Rettungsmedaille und der Verleihungsurkunde erfolgt durch das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport..
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.