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Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird auf monatlich 17,50 Euro festgesetzt.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags beträgt monatlich 18,36 Euro, sofern nicht nach den Maßgaben des § 8 eine abweichende Beitragshöhe festgesetzt wird.
§ 8 wird wie folgt neu gefasst: „§ 8 Höhe des Rundfunkbeitrags Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird auf monatlich 17,50 Euro festgesetzt.“
§ 8 wird wie folgt neu gefasst: „§ 8 Höhe des Rundfunkbeitrags Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist vorbehaltlich einer Neufestsetzung im Verfahren nach § 3 auf…
„§ 8 Höhe der Rundfunkgebühr Die Höhe der Rundfunkgebühr wird monatlich wie folgt festgesetzt:
„§ 8 Höhe der Rundfunkgebühr Die Höhe der Rundfunkgebühr wird monatlich wie folgt festgesetzt: Nr. | Grundgebühr | Betrag
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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