RFinStV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietKulturelle Angelegenheiten§ 7 RFinStVHöhe des RundfunkbeitragesRundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)* § 6§ 8 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Höhe des Rundfunkbeitrags beträgt monatlich 18,36 Euro, sofern nicht nach den Maßgaben des § 8 eine abweichende Beitragshöhe festgesetzt wird.