Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet über
die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannten Ersuchen um Auslieferung an das Ausland und um Durchlieferung, wenn diesen ein Europäischer Haftbefehl gemäß dem Achten Teil des IRG zugrunde liegt,
sonstige in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannte Ersuchen um Auslieferung an das Ausland, wenn sich der Verfolgte mit der vereinfachten Auslieferung gemäß § 41 IRG einverstanden erklärt hat und
Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bereitet die Entscheidung über die Auslieferung vor und führt die bewilligte Auslieferung durch.
Wird ein Ersuchen in einem Verfahren nach § 1 Absatz 2 von einer Verwaltungsbehörde gestellt, ist das Ersuchen vor der Übermittlung an den ersuchten…
Örtlich zuständig sind das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in deren Bezirk der Verfolgte zum Zweck der Auslieferung…
Die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft entscheidet ferner über die Stellung ausgehender Auslieferungsersuchen und damit zusammenhängender Ersuchen um…
die Stellung ausgehender Ersuchen um sonstige Rechtshilfe an sämtliche Staaten mit Ausnahme von Ersuchen um Durchbeförderung von Zeugen und Durchbeförderung zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.