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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten und die Errichtung von Prüfungsbehörden im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 11. Mai 1995 (Amtsbl. S. 728) außer Kraft.