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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2004 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (Zuständigkeitsverordnung Rechtshilfe – Rh-ZuVO) vom 16. August 1993 (SächsGVBl. S. 827) außer Kraft. Dresden, den 9. November 2004 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Justiz Dr. Thomas de Maizière
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